Der CBD-Markt – ein juristischer Drahtseilakt. Was geht noch? Was nicht?

Show notes

Gerichtsurteile erschüttern die CBD-Blütenlandschaft der BRD. Man mag es nicht glauben, aber es drohen Haftstrafen für Händler von Blüten mit maximal 0,2 Prozent THC. Zugleich gehen Behörden auch vehement gegen andere CBD-Produkte vor. Zeit einen Blick auf CBD-Produkte zu werfen: Was geht überhaupt noch? Was nicht? Welche Konsequenzen drohen?

Kai. Du hast in den vergangenen vier Jahren gegen ziemlich alle Behörden gekämpft. Hat sich der restriktive Staat am Ende durchgesetzt?

Ferdinand. Du hast vor deiner Zeit in einer großen Kanzlei auch internationale Kunden betreut. Wenn du jetzt auf die beiden kürzlichen Entscheidungen des BGH blickst in Sachen CBD: Hast du solch eine Entscheidung anderswo schon erlebt?

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch von Bunte Blüte aufgehoben. Bereits im Sommer hatte 2022 hatte der BGH ein Urteil gegen Personen wegen des “Handeltreibens mit Rauschhanf” bestätigt. Wohlgemerkt geht es in allen Fällen, das ist unstrittig, um CBD-Blüten mit weniger als 0,2 Prozent THC. War es das mit CBD-Blüten in Deutschland?

Kern der ganzen Auseinandersetzung ist die Annahme, dass das THC in den CBD-Blüten auch von Privatpersonen extrahiert werden kann. Der BvCW hatte diese Annahme als "lebensfremd" bezeichnet. Wie erklärt ihr euch, dass die Argumentation vor Gericht durchgekommen ist?

Bei Nutzhanfbauern könnte theoretisch jemand aufs nicht abgezäunte Feld gehen, sich dort Blüten abpflücken und THC extrahieren…

Kai, du hattest 2021 darauf gepocht, dass Nutzhanf als Tee und Raucherzeugnis verkehrsfähig sind – und lagst im Clinch mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz. Was ist denn daraus geworden?

Du hast auch auf den freien Warenverkehr verwiesen. In anderen EU-Ländern sieht es ganz anders aus: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Ende 2020 entschieden, dass ein Mitgliedsstaat der EU die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten darf. Das gilt aber anscheinend nicht für CBD-Blüten mit maximal 0,3 oder 0,2 Prozent THC – das ist wiederum Sache der Mitgliedsstaaten?

In Frankreich wurde das zwischenzeitliche Verkaufsverbot von CBD-Blüten Ende letzten Jahres durch das höchste Gericht aufgehoben. Auch in Österreich floriert der Verkauf von CBD-Blüten. Droht ein europäischer Flickenteppich?

Hamburg oder auch Baden-Württemberg haben unterdessen angekündigt, nicht nur gegen CBD-Blüten, sondern auch gegen andere CBD-Produkte vorzugehen. Öle, Mundsprays – selbst wenn als Kosmetika deklariert. Bei welchen CBD-Produkten können sich Inverkehrbringer überhaupt noch auf der sicheren Seite fühlen?

Das große Thema, das über allem steht: Novel Food. Kai, du bist selbst für die EIHA involviert in einem Antrag. Zuletzt kritisierte die EU die Qualität der Anträge. Wie ist denn jetzt Sand der Dinge?

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