Die Wertschöpfungskette für den Cannabis-Genussmittelmarkt: Frage der Details

Show notes

Moritz Förster, Chefredakteur von krautinvest.de, hat Lisa Haag von MJ Universe und Dirk Heitepriem, Fachbereichskoordinator Genussmittelmarkt beim Branchenverband Cannabiswirtschaft, zu Gast Das große Thema: Das Eckpunktepapier liegt vor. Was nun?

Scheitert die Bundesregierung mit ihrer Cannabis-Legalisierung in den kommenden Wochen am Veto der EU-Kommission?

Uruguay hat sich 2013 bei der Legalisierung von Cannabis ebenfalls darauf berufen, dass die Single Convention laut ihrer eigenen Präambel dem Wohle der Menschheit dienen soll, die Prohibition diesem Ziel aber kontraproduktiv gegenüber stehe. Deutschland verfährt auf EU-Ebene nun ganz ähnlich. Allerdings hat sich Uruguay mit seinem Vorgehen wenig Freunde in der UN gemacht. Wieso sollte Deutschland bessere Aussichten in der EU haben, die selbst Teil der Single Convention ist und damit in der UN für einen Affront sorgen könnte…?

Die Bundesregierung scheint grundsätzlich offen für Importe, “vorläufig” aufgrund der verzwickten regulatorischen Lage sind sie nicht vorgesehen. Aber, wenn die EU Kommission das ganze Vorhaben als konform mit internationalem und europäischen Recht durchwinkt, wieso sollte dann nicht auch der Handel, mindestens in der EU, konform sein?

Ohne legalisierte Wertschöpfungskette, kein legales Cannabis in Deutschland: Folgt die Kommission nicht der Logik des deutschen Interpretationsansatzes, gibt es keinen Gesetzesentwurf. Wieso gibt es keinen Plan B?

Was sind die Kritikpunkte an dem Papier? Was fällt positiv auf?

THC-Höchstmengen standen im Fokus der Kritik nach dem Leak. Sind dann, zumindest ab 21 Jahren in der offiziell präsentieren Fassung nicht mehr vorgesehen. Hat sich die Bundesregierung der öffentlichen Kritik gebeugt?

Importe sollen weiterhin nicht möglich sein. Kann die heimische Produktion der Nachfrage in so kurzer Zeit gerecht werden und dabei preislich und qualitativ mit dem illegalen Markt mithalten?

Was sind die nächsten Schritte bis zum Inkrafttreten des Gesetzes? Karl Lauterbach hat gesagt, wenn die Kommission grünes Licht gibt, könnte noch im ersten Quartal ein Gesetzesentwurf vorliegen.

Wer soll denn die ganzen Fachverkäufer ausbilden?

Zum medizinischen Markt: Cannabis soll nicht mehr als BtM bewertet werden, auf den ersten Blick ein sehr gutes Signal für Medizinalscannabis, weil sich der administrative Aufwand für die Verordnung verringern dürfte. Oder nicht?

Bleibt die Frage, wie die Importe über das INCB ablaufen, wenn medizinisches Cannabis nicht mehr als BtM gilt. Gibt es Konfliktpotenzial beim internationalen Handel?

Zum Abschluss: Wann geht erstmalig Cannabis als Genussmittel ganz legal in Deutschland über die Ladentheke?

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